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Steuerberatung

Steuererklärungen

Die Steuererklärung - oft lästige Pflicht, der man aber gerne nachkommt, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung winkt. Bis es aber so weit ist, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden.

Wir übernehmen diese Tätigkeiten gerne für Sie.

Ob Einkommensteuer, betriebliche Steuererklärungen oder Erbschaft- und Schenkungsteuer, wir erledigen das für Sie mit modernster Software. So erhalten Sie zahlreiche Berechnungen und Auswertungen zu Ihrer Erklärung und können den Service unserer Bescheidprüfung  in Anspruch nehmen.

Steuergestaltung

Steuergestaltung ist kein Kleid von der Stange. Hier helfen nur individuelle an die Gesamtsituation angepasste Modelle. Wir geben hierfür unser gesamtes Wissen, unsere Erfahrung und unseren vollen Einsatz, um Ihnen Ihren  steuerlichen Maßanzug zu schneidern.

Steuerplanung

Oft sind Steuerzahlungen nicht zu verhindern. Sie sind auch Zeichen eines guten Einkommens, auf das man nicht verzichten möchte. Leider belasten sie oft sehr stark und vor allem unerwartet die Liquidität. Das muss nicht sein. Eine gute Steuerplanung erspart diese unangenehmen Überraschungen und ermöglicht die Bildung von Liquiditätsreserven.

Das Rezept für ruhige Nächte: Steuerplanung

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist die schwierigste unternehmerische Entscheidung. Deshalb sollte dieser Prozess von Beginn an professionell begleitet werden um alle betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und nicht zuletzt zwischenmenschlichen Herausforderungen zu meistern.

Rechtsformwahl

Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Wichtige Fragestellungen für eine strategische Unternehmensplanung, ob in der Gründungsphase, im Wachstum oder in der Krise. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragestellungen der Rechtsformwahl.

Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungspraxis hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wandel erfahren. Es wird von Seiten der Finanzverwaltung immer häufiger der Versuch unternommen in Schätzverfahren zu gelangen, um dadurch die Gewinne nach oben zu schätzen. Das passiert nicht nur im „Bargeldgewerbe“, sondern z.B. auch bei internationalen Unternehmensgruppen über Verrechnungspreiskorrekturen.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, begleiten wir Sie gerne durch Ihre Betriebsprüfungen. In Absprache mit Ihnen stellen wir uns der Willkür der Betriebsprüfung im außergerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Sowohl in der Veranlagung als auch bei Betriebsprüfungen können Ihre Rechte verletzt werden. Das Steuerrechtssystem sieht hierfür zunächst einen außergerichtlichen Rechtsbehelf den Einspruch vor. 

Bereits in diesem Verfahren können erhebliche Erfolge ohne die Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens erzielt werden. Wir beraten Sie gerne, begonnen bei einer Erfolgseinschätzung über fundierte schriftliche Einspruchsbegründungen bis hin zu mündlichen Verhandlungen mit den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter.

Finanzgerichtsverfahren

Die Aufgabe des Finanzgerichts besteht darin, Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Finanzverwaltung zu gewähren. Das Finanzgericht gewährt also Rechtsschutz. Leider wird dieser Weg viel zu wenig bestritten. Wir haben ein funktionierendes Finanzrechtssystem. Nutzen Sie die Chancen, die sich Ihnen dadurch bieten und fühlen Sie sich nicht länger der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ausgeliefert. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung, sowohl bei der Klageerhebung und Klagebegründung, als auch im laufenden Verfahren bis hin zur mündlichen Verhandlung.

Steuerliche Gutachten

Sehr gerne nehmen wir zu geplanten Sachverhaltsgestaltungen oder zu steuerlichen Risiken gutachterlich Stellung.

Steuerberatung

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Die Steuererklärung - oft lästige Pflicht, der man aber gerne nachkommt, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung winkt. Bis es aber so weit ist, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden.

Wir übernehmen diese Tätigkeiten gerne für Sie.

Ob Einkommensteuer, betriebliche Steuererklärungen oder Erbschaft- und Schenkungsteuer, wir erledigen das für Sie mit modernster Software. So erhalten Sie zahlreiche Berechnungen und Auswertungen zu Ihrer Erklärung und können den Service unserer Bescheidprüfung  in Anspruch nehmen.

Steuergestaltung

Steuergestaltung ist kein Kleid von der Stange. Hier helfen nur individuelle an die Gesamtsituation angepasste Modelle. Wir geben hierfür unser gesamtes Wissen, unsere Erfahrung und unseren vollen Einsatz, um Ihnen Ihren  steuerlichen Maßanzug zu schneidern.

Steuerplanung

Oft sind Steuerzahlungen nicht zu verhindern. Sie sind auch Zeichen eines guten Einkommens, auf das man nicht verzichten möchte. Leider belasten sie oft sehr stark und vor allem unerwartet die Liquidität. Das muss nicht sein. Eine gute Steuerplanung erspart diese unangenehmen Überraschungen und ermöglicht die Bildung von Liquiditätsreserven.

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Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist die schwierigste unternehmerische Entscheidung. Deshalb sollte dieser Prozess von Beginn an professionell begleitet werden um alle betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und nicht zuletzt zwischenmenschlichen Herausforderungen zu meistern.

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Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungspraxis hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wandel erfahren. Es wird von Seiten der Finanzverwaltung immer häufiger der Versuch unternommen in Schätzverfahren zu gelangen, um dadurch die Gewinne nach oben zu schätzen. Das passiert nicht nur im „Bargeldgewerbe“, sondern z.B. auch bei internationalen Unternehmensgruppen über Verrechnungspreiskorrekturen.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, begleiten wir Sie gerne durch Ihre Betriebsprüfungen. In Absprache mit Ihnen stellen wir uns der Willkür der Betriebsprüfung im außergerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Sowohl in der Veranlagung als auch bei Betriebsprüfungen können Ihre Rechte verletzt werden. Das Steuerrechtssystem sieht hierfür zunächst einen außergerichtlichen Rechtsbehelf den Einspruch vor. 

Bereits in diesem Verfahren können erhebliche Erfolge ohne die Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens erzielt werden. Wir beraten Sie gerne, begonnen bei einer Erfolgseinschätzung über fundierte schriftliche Einspruchsbegründungen bis hin zu mündlichen Verhandlungen mit den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter.

Finanzgerichtsverfahren

Die Aufgabe des Finanzgerichts besteht darin, Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Finanzverwaltung zu gewähren. Das Finanzgericht gewährt also Rechtsschutz. Leider wird dieser Weg viel zu wenig bestritten. Wir haben ein funktionierendes Finanzrechtssystem. Nutzen Sie die Chancen, die sich Ihnen dadurch bieten und fühlen Sie sich nicht länger der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ausgeliefert. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung, sowohl bei der Klageerhebung und Klagebegründung, als auch im laufenden Verfahren bis hin zur mündlichen Verhandlung.

Steuerliche Gutachten

Sehr gerne nehmen wir zu geplanten Sachverhaltsgestaltungen oder zu steuerlichen Risiken gutachterlich Stellung.

      
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